FÜHRERSCHEIN MIT 17
BEGLEITETES FAHREN
Bei uns kannst du den Führerschein bereits mit 17 machen und mit
mindestens 16,5 Jahren zur Führerscheinausbildung der Klasse B
und BE anmelden. Die Auflage zum „Begleiteten Fahren ab 17
Jahren“ entfällt mit dem 18. Lebensjahr und du erhältst deinen EU-
Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle. Bis dahin gelten die
Regelungen zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“.
VORAUSSETZUNGEN BEGLEITETES FAHREN MIT 17:
•
Die Begleitperson muss stets mitfahren
•
Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
•
Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens 5
Jahre ununterbrochen besitzen
•
Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Anmeldung max. 1
Punkt in Flensburg besitzen
•
Begleitperson muss amtlich eingetragen sein
•
Begleitperson mit weniger als 0,5 Promille Blutalkohol
während der Fahrt