#DEINEFAHRSCHULE
PKW Führerschein in Landshut - Foto ©  Shutter81 - Adobe Stock
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BESONDERHEIT - ERWEITERUNG AUF SCHALTGETRIEBE

10 Stunden (á 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B Mind. 15-minütige Fahrt mit dem Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften

+

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Dies ist keine reine Führerscheinklasse und wird hier nur der Vollständigkeitshalber aufgeführt.
(oder nach Vereinbarung)

DEIN PKW FÜHRERSCHEIN

EINFACH, SCHNELL UND MIT FREUDE ZUR UNABHÄNGIGKEIT

B

B17

BE

B96

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Klassen inkl.: AM und L

B

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 beim Begleiteten Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B notwendig

B96

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre (B), 17 Jahre (B17) Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Klassen inkl.: AM und L

B 197 (Automatik)

Fahrschule LA-DRIVE ADRESSE Marschallstraße 1, 84028 Landshut TELEFON 0871 430 401 20 (+ WhatsApp) BÜRO Mo. - Fr. 10 - 19 Uhr E-MAIL fahrschule@LA-DRIVE.de FACEBOOK Fahrschule.LA.DRIVE GOOGLE+ Fahrschule.LA.DRIVE
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(oder nach Vereinbarung)
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PKW Führerschein in Landshut - Foto ©  Shutter81 - Adobe Stock

BESONDERHEIT - ERWEITERUNG

AUF SCHALTGETRIEBE

10 Stunden (á 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B Mind. 15-minütige Fahrt mit dem Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
+
Dies ist keine reine Führerscheinklasse und wird hier nur der Vollständigkeitshalber aufgeführt.

+

DEIN PKW FÜHRERSCHEIN

EINFACH, SCHNELL UND MIT

FREUDE ZUR UNABHÄNGIGKEIT

B

B17

BE

B96

AUSBILDUNG

Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) Anmeldung: Mindestalter 16,5 Jahre Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Klassen inkl.: AM und L

DAUER DER FAHRSCHULE

Die Ausbildung dauert genau so lange wie eine gewöhnliche Fahrausbildung. Diese hängt immer vom Fahrschüler und von der Intensität der Unterrichtsstunden ab.

FAHRSTUNDEN

Übungsstunden: nach Bedarf Überland: 5 Autobahn: 4 Dunkelheit: 3

THEORIESTUNDEN Doppelstd. á 90 Min.

bei Ersterwerb: 12 (Grundstoff) bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 2

VORAUSSETZUNGEN

Biometrisches Passfoto Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung VORAUSSETZUNGEN BEGLEITER Mindestalter 30 Jahre seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse B Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister (Kraftfahrt-Bundesamt) zum Zeitpunkt der Antragstellung

GEBÜHREN

TÜV

Theorie Prüfungsgebühren ca. 23 Euro Praxis Prüfungsgebühren ca. 117 Euro

LANDRATSAMT

Erteilung ca. 50 Euro Erweiterung ca. 50 Euro Zusatzgeb. B17 ca. 11 Euro Begleitperson B17 ca. 14 Euro / pro Person

MERKMALE

Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg. Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sein. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

ANHÄNGER­REGELUNG

Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt.

B17

PKW - Begleitetes Fahren

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Klassen inkl.: AM und L

FAHRSTUNDEN

Übungsstunden: nach Bedarf Überland: 5 Autobahn: 4 Dunkelheit: 3

THEORIESTUNDEN Doppelstd. á 90 Min.

bei Ersterwerb: 12 (Grundstoff) bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 2

VORAUSSETZUNGEN

Biometrisches Passfoto Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

GEBÜHREN

TÜV

Theorie Prüfungsgebühren ca. 23 Euro Praxis Prüfungsgebühren ca. 117 Euro

LANDRATSAMT

Erteilung ca. 50 Euro Erweiterung ca. 50 Euro Zusatzgeb. B17 ca. 10 Euro Begleitperson B17 ca. 10 Euro / pro Person

MERKMALE

Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg. Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sein. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

ANHÄNGER­REGELUNG

Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt.

B

BE

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 beim Begleiteten Fahren Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B notwendig

FAHRSTUNDEN

Übungsstunden: nach Bedarf Überland: 3 Autobahn: 1 Dunkelheit: 1

VORAUSSETZUNGEN

Biometrisches Passfoto Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

GEBÜHREN

TÜV

Praxis Prüfungsgebühren ca. 117 Euro

LANDRATSAMT

Erweiterung ca. 50 Euro

B96

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 beim Begleiteten Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B notwendig

VORAUSSETZUNGEN

Biometrisches Passfoto Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

GEBÜHREN

TÜV

Praxis Prüfungsgebühren ca. 117 Euro

LANDRATSAMT

Erweiterung ca. 50 Euro

ANHÄNGER­REGELUNG

Anhänger und Fahrzeug (zusammen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 3.500 kg und max. 4.250 kg Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg

FAHRSTUNDEN

Theorie: 2,5 Std. Praxis: 3,5 Std. Fahren: 1 Std. Übungsstunden: nach Bedarf

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Klassen inkl.: AM und L

FAHRSTUNDEN

Übungsstunden: nach Bedarf Überland: 5 Autobahn: 4 Dunkelheit: 3

THEORIESTUNDEN Doppelstd. á 90 Min.

bei Ersterwerb: 12 (Grundstoff) bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 2

VORAUSSETZUNGEN

Biometrisches Passfoto Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

GEBÜHREN

TÜV

Theorie Prüfungsgebühren ca. 23 Euro Praxis Prüfungsgebühren ca. 117 Euro

LANDRATSAMT

Erteilung ca. 50 Euro Erweiterung ca. 50 Euro Zusatzgeb. B17 ca. 10 Euro Begleitperson B17 ca. 10 Euro / pro Person

MERKMALE

Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg. Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sein. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

ANHÄNGER­REGELUNG

Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt.

B 197 (Automatik)

Fahrschule LA-DRIVE ADRESSE Marschallstraße 1, 84028 Landshut Telefon & WhatsApp: 0871 430 401 20 BÜRO Mo. - Fr. 10 - 19 Uhr E-MAIL fahrschule@LA-DRIVE.de FACEBOOK Fahrschule.LA.Drive GOOGLE+ Fahrschule.LA.DRIVE

0871 / 430 401 20

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