#DEINEFAHRSCHULE
BESONDERHEIT - ERWEITERUNG AUF SCHALTGETRIEBE
•
10 Stunden (á 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B
•
Mind. 15-minütige Fahrt mit dem Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
DEIN PKW FÜHRERSCHEIN
EINFACH, SCHNELL UND MIT FREUDE ZUR UNABHÄNGIGKEIT
AUSBILDUNG
Mindestalter:
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Anmeldung:
Mindestalter 16,5 Jahre
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Klassen inkl.:
AM und L
DAUER DER FAHRSCHULE
Die Ausbildung dauert genau so lange wie eine gewöhnliche
Fahrausbildung. Diese hängt immer vom Fahrschüler und von
der Intensität der Unterrichtsstunden ab.
FAHRSTUNDEN
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überland:
5
Autobahn:
4
Dunkelheit:
3
THEORIESTUNDEN Doppelstd. á 90 Min.
bei Ersterwerb:
12 (Grundstoff)
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
2
VORAUSSETZUNGEN
•
Biometrisches Passfoto
•
Sehtest
•
Erste-Hilfe-Kurs
•
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
GEBÜHREN
TÜV
Theorie Prüfungsgebühren
ca. 23 Euro
Praxis Prüfungsgebühren
ca. 117 Euro
LANDRATSAMT
Erteilung
ca. 50 Euro
Erweiterung
ca. 50 Euro
Zusatzgeb. B17
ca. 10 Euro
Begleitperson B17
ca. 10 Euro / pro Person
ANHÄNGERREGELUNG
•
Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht,
wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und
Hänger 3.500 kg nicht übersteigt
VORAUSSETZUNGEN
BEGLEITER
•
Mindestalter 30 Jahre
•
seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im
Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse B
•
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
•
Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister (Kraftfahrt-
Bundesamt) zum Zeitpunkt der Antragstellung
MERKMALE
•
Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge -
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2
und A - mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis
max. 3.500 kg.
•
Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem
Fahrer) ausgelegt und gebaut sein.
•
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW,
oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der
Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt
ist.
AUSBILDUNG
Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 beim Begl. Fahren
Ausbildung:
Praxis
Prüfung:
Praktische Prüfung
Vorbesitz:
Klasse B notwendig
AUSBILDUNG
Mindestalter:
18 Jahre
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Klassen inkl.:
AM und L
B
VORAUSSETZUNGEN
•
Biometrisches Passfoto
•
Sehtest
•
Erste-Hilfe-Kurs
•
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
THEORIESTUNDEN Doppelstd. á 90 Min.
bei Ersterwerb:
12 (Grundstoff)
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
2
FAHRSTUNDEN
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überland:
5
Autobahn:
4
Dunkelheit:
3
GEBÜHREN
TÜV
Theorie Prüfungsgebühren
ca. 23 Euro
Praxis Prüfungsgebühren
ca. 117 Euro
LANDRATSAMT
Erteilung
ca. 50 Euro
Erweiterung
ca. 50 Euro
Zusatzgeb. B17
ca. 10 Euro
Begleitperson B17
ca. 10 Euro / pro Person
ANHÄNGERREGELUNG
•
Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
•
Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem
Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht
von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt.
MERKMALE
•
Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge - ausgenommen
Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einem
zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg.
•
Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer)
ausgelegt und gebaut sein.
•
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit
mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der
Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
FAHRSTUNDEN
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überland:
3
Autobahn:
1
Dunkelheit:
1
VORAUSSETZUNGEN
•
Biometrisches Passfoto
•
Sehtest
•
Erste-Hilfe-Kurs
•
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
ANHÄNGER-REGELUNG
Zulässiges Gesamtgewicht von KFZ (Klasse B) und Anhänger /
Sattelanhänger darf 3.500 kg nicht übersteigen
GEBÜHREN
TÜV
Praxis Prüfungsgebühren
ca. 117 Euro
LANDRATSAMT
Erweiterung
ca. 50 Euro
AUSBILDUNG
Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 beim Begleiteten
Ausbildung:
Praxis
Prüfung:
Praktische Prüfung
Vorbesitz:
Klasse B notwendig
B96
VORAUSSETZUNGEN
•
Biometrisches Passfoto
•
Sehtest
•
Erste-Hilfe-Kurs
•
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
GEBÜHREN
TÜV
Praxis Prüfungsgebühren
ca. 117 Euro
LANDRATSAMT
Erweiterung
ca. 50 Euro
ANHÄNGERREGELUNG
•
Anhänger und Fahrzeug (zusammen) mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mind. 3.500 kg und max.
4.250 kg
•
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr
als 750 kg
FAHRSTUNDEN
Theorie:
2,5 Std.
Praxis:
3,5 Std.
Fahren:
1 Std.
Übungsstunden:
nach Bedarf
AUSBILDUNG
Mindestalter:
18 Jahre (B), 17 Jahre (B17)
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Klassen inkl.:
AM und L
B 197 (Automatik)
VORAUSSETZUNGEN
•
Biometrisches Passfoto
•
Sehtest
•
Erste-Hilfe-Kurs
•
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
THEORIESTUNDEN Doppelstd. á 90 Min.
bei Ersterwerb:
12 (Grundstoff)
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
2
FAHRSTUNDEN
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überland:
5
Autobahn:
4
Dunkelheit:
3
GEBÜHREN
TÜV
Theorie Prüfungsgebühren
ca. 23 Euro
Praxis Prüfungsgebühren
ca. 117 Euro
LANDRATSAMT
Erteilung
ca. 50 Euro
Erweiterung
ca. 50 Euro
Zusatzgeb. B17
ca. 10 Euro
Begleitperson B17
ca. 10 Euro / pro Person
ANHÄNGERREGELUNG
•
Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
•
Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem
Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht
von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt.
MERKMALE
•
Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge - ausgenommen
Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einem
zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg.
•
Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer)
ausgelegt und gebaut sein.
•
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit
mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der
Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.